Jahresabschluss
Mit neuen Vorschriften sorgt der Gesetzgeber regelmäßig für weitere Komplexität. Die Anforderungen an die Jahresabschlusserstellung sind für die Unternehmen in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Die von uns erstellten Jahresabschlüsse stellen nicht nur die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens für die Finanzverwaltung dar, sie liefern auch zuverlässige Informationen für die weitere Unternehmensplanung und Investitionsentscheidungen.
Wir erstellen für Sie einen Jahresabschluss, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Hierzu zählen folgende Punkte:
- Aufstellung des Jahresabschlusses inkl. aller Pflichtbestandteile für Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen nebst zugehöriger Anlagen
- Übermittlung der E-Bilanz (Elektronische Bilanz) gem. § 5b EStG unter Beachtung der von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie
- Veröffentlichung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
Darüber hinaus bieten wir:
- Grafische Jahresabschlusspräsentation
- Jahresabschlussanalyse
- Unterstützung bei Gesprächen mit Banken bzw. anderweitigen Eigen- und Fremdkapitalgebern
- Planungs- und Prognoseberechnungen zukünftiger Geschäftsentwicklungen als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen
Die Gebühr für die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei Fragen zur Dienstleistung Jahresabschluss und der entstehenden Gebühren, sprechen Sie uns gerne an.
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