Steuererklärungen
Unternehmer und Privatpersonen müssen jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Auch wenn nicht jede Privatperson per Gesetz verpflichtet ist, kann sich eine Abgabe der Erklärung dennoch lohnen. Hier prüfen wir individuell und erläutern Ihnen vorab Vor- und Nachteile.
Private Steuererklärung
Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil Sie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, sind wir Ihnen bei der Erstellung der Erklärung inklusive aller Anlagen behilflich. Wir klären über steuermindernde Gestaltungsmöglichkeiten auf und treffen mit Ihnen zusammen Entscheidungen hinsichtlich steuerlicher Wahlrechte.
Betriebliche Steuererklärung
Unternehmer sind zur Abgabe diverser Steuererklärungen verpflichtet. Neben der obligatorischen Einkommensteuererklärung bestehen für den betrieblichen Bereich beispielsweise die folgenden jährlichen Abgabeverpflichtungen (keine abschließende Aufzählung):
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Jahresabschluss
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung (z. B. bei GmbH)
- Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung (z. B. GbR oder KG)
Neben der zuverlässigen Anfertigung der Erklärungen im Privat- und Unternehmensbereich sorgen wir auch für eine authentifizierte elektronische Datenübermittlung gem. Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV).
Kontakt Hatten
Tel.: 04484 9288-11
Fax: 04484 9288-33
hatten@wrj-steuerberater.de
Öffnungszeiten Hatten
Montag - Donnerstag:
08 - 17 Uhr
Freitag:
08 - 14 Uhr
Kontakt Bösel
Tel.: 04494 92791-0
Fax: 04494 92791-11
boesel@wrj-steuerberater.de
Öffnungszeiten Bösel
Montag - Donnerstag:
08 - 13 und 14 - 17 Uhr
Freitag:
08 - 13 und 14 - 16 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.