Raker Steuerkanzlei

Steuererklärungen

Unternehmer und Privatpersonen müssen jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Auch wenn nicht jede Privatperson per Gesetz verpflichtet ist, kann sich eine Abgabe der Erklärung dennoch lohnen. Hier prüfen wir individuell und erläutern Ihnen vorab Vor- und Nachteile.

Private Steuererklärung

Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil Sie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, sind wir Ihnen bei der Erstellung der Erklärung inklusive aller Anlagen behilflich. Wir klären über steuermindernde Gestaltungsmöglichkeiten auf und treffen mit Ihnen zusammen Entscheidungen hinsichtlich steuerlicher Wahlrechte.

Betriebliche Steuererklärung

Unternehmer sind zur Abgabe diverser Steuererklärungen verpflichtet. Neben der obligatorischen Einkommensteuererklärung bestehen für den betrieblichen Bereich beispielsweise die folgenden jährlichen Abgabeverpflichtungen (keine abschließende Aufzählung):

Neben der zuverlässigen Anfertigung der Erklärungen im Privat- und Unternehmensbereich sorgen wir auch für eine authentifizierte elektronische Datenübermittlung gem. Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV).



Kontakt Hatten

Tel.: 04484 9288-11
Fax: 04484 9288-33
hatten@wrj-steuerberater.de

Öffnungszeiten Hatten

Montag - Donnerstag:
08 - 17 Uhr
Freitag:
08 - 14 Uhr

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Fax: 04494 92791-11
boesel@wrj-steuerberater.de

Öffnungszeiten Bösel

Montag - Donnerstag:
08 - 13 und 14 - 17 Uhr
Freitag:
08 - 13 und 14 - 16 Uhr

Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.